Die Urlaubszeit steht bevor. Das Hotel ist gebucht, der neue Bikini und die Sandalen für die Kinder bereits gekauft. Jedoch vergessen die meisten vor Antritt des lang ersehnten Familienurlaubes etwas sehr, sehr wichtiges. Ein Testament, in dem geregelt ist, was im Falle des Todes beider Elternteile mit den Kindern geschieht.
Denn gehen wir mal vom schlimmsten aus, dass beide Elternteile sterben. Dies kann natürlich nicht nur im Familienurlaub sondern auch im Alltag passieren. Ich persönlich habe lange geglaubt, dass der Taufpate/die Taufpatin im Falle des Todes beider Elternteile sich um das Patenkind kümmern muss. Dies ist jedoch ein großer Irrtum.
In einem Testament muss ein Sorgeberechtigter des Kindes/der Kinder bestimmt werden. Dies kann man entweder von einem Notar niederschreiben lassen oder aber selber handschriftlich festlegen.
Vorab sollte genauestens überlegt werden, wer für die Vormundschaft des Kindes/der Kinder in Frage kommen würde. Dabei müssen viele Faktoren berücksichtigt werden wie z.B. das soziale Umfeld, der Wohnort (müssen die Kinder evtl. in einen anderen Kindergarten, in eine andere Schule,…) das Alter, ist derjenige voll berufstätig, usw.
Wenn man sich für einen in Frage kommenden Sorgeberechtigten entschieden hat, wäre es ratsam sich mit diesem über das Thema zu unterhalten und zu fragen, ob er für diese Aufgabe bereit wäre.
Wie schreibe ich ein Testament?
Wichtig ist, dass das Testament komplett handschriftlich geschrieben wird. In einem einleitenden Satz sollten die Namen, Geburtsdaten sowie die Adressen aller beteiligten auch vom gewählten Sorgenberechtigten genannt werden.
Am Ende muss mit den Vor- und Nachnamen sowie dem Datum unterschrieben werden. Dies gilt allerdings nur für verheiratete Ehepaare. Unverheiratete Eltern benötigen zwei Testamente.
Was geschieht mit dem Testament?
Am sichersten ist es wohl das geschriebene Testament beim Notar zu hinterlegen. Es reicht aber auch aus, das Original sicher aufzubewahren. Wichtig ist, dass es im Falle des Todes von den Angehörigen gefunden werden kann z.B. im Familienstammbuch.
Zusätzlich sollte dem Wunschvormund eine Kopie des Testaments ausgehändigt werden.
Wenn nur ein Elternteil stirbt, bleiben die Kinder natürlich bei dem anderen Elternteil. Bei geschiedenen Eltern bekommt der Ex-Partner das Sorgerecht.
Liegt übrigens kein Testament im Falle des Todes beider Elternteile vor, entscheidet das Vormundschaftsgericht über einen potenziellen Sorgeberechtigten. Dabei wird der Verwandtschaft- und Freundeskreis der Eltern berücksichtigt. Kann dort kein Sorgeberechtigter ermittelt werden, wird ein Platz in einem Heim oder in einer Pflegefamilie gesucht.
Mir ist bewusst, dass dies kein schönes Thema ist und das man als Eltern nicht gerne an den eigenen Tod denkt. Ich finde es jedoch auch sehr wichtig, dass man sich vorab Gedanken um das weitere Leben der Kinder im Falle des Todes macht und dieses durch ein Testament wenigstens etwas beeinflussen kann.